AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Lööck Zerspanungstechnik GmbH

 

1. Allgemeines

Für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen der Firma Lööck Zerspanungstechnik GmbH (im Folgenden: Fa. Lööck) gelten ausschließlich die hier genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) in ihrem neuesten Stand. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Lööck und ihrem Vertragspartner (im Folgenden: Kunde), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Einkaufs- oder Zahlungsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Fa. Lööck diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Im Übrigen gelten keine anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2. Angebote und Preise

Angebote der Fa. Lööck erfolgen stets freibleibend. Die Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Fa. Lööck. Die in Angeboten abgegebenen Preise verstehen sich freibleibend, in Euro und zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Preise gelten ab Werk Neumünster und ohne Verpackung, sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wurde. Nachträgliche Preisreduzierungen in Form von Skonto-Abzügen, Boni oder nachverhandelte Frachtbedingungen sind ausgeschlossen.

 

3. Zahlung

Rechnungen der Fa. Lööck hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen netto zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde kommt ohne weitere Erinnerung nach Ablauf der in vorstehendem Satz genannten Frist in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Fa. Lööck berechtigt, zusätzlich zu den unten genannten Mahngebühren Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Sofern Fa. Lööck ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, kann sie auch diesen von dem Kunden ersetzt verlangen. Mahngebühren werden wie folgt festgesetzt: Erste Mahnung: 4,00 €, zweite Mahnung: 6,00 €, dritte und letzte Mahnung: 8,00 €. Fa. Lööck ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden vor Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu mahnen. Zum Einbehalt von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Fa. Lööck. Fa. Lööck behält sich darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich künftig entstehender Forderungen, vollständig beglichen sind. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenreden ab, die ihm aus einer weiteren Veräußerung der gelieferten Ware gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen. Solange der Kunde den Kaufpreis oder sonstige Forderungen der Fa. Lööck nicht vollständig beglichen hat, darf die Ware weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Fa. Lööck von etwaigen Zugriffen dritter Personen unverzüglich Mitteilung zu machen, insbesondere im Falle der Pfändung durch Dritte. Wird die gelieferte Ware im Wege der weiteren Verarbeitung mit anderen Waren vermischt, verbunden oder verbaut, so erwirbt die Fa. Lööck (Mit-)Eigentum an der entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltware zu dem Wert der entstandenen Sache.

 

5. Versand und Verpackung

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Verpackungskosten trägt der Kunde, Verpackungen werden nicht zurückgenommen, sofern nicht Anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Sofern besondere Verpackungen (Mehrwegkisten, Sondermaße Kartons etc.) zum Versand verwendet werden sollen, ist Fa. Lööck entsprechend rechtzeitig darüber zu unterrichten. Entstehende Mehrkosten werden an den Kunden weiterberechnet.

 

6. Mängel

Sollten zur Gewährleistung berechtigende Mängel an der gelieferten Ware entstanden sein, so hat der Kunde diese Mängel unverzüglich gegenüber Fa. Lööck anzuzeigen. Fa. Lööck steht das Recht zu, sich von den behaupteten Mängeln zu überzeugen; dazu darf Fa. Lööck auch die Herausgabe der Waren oder Proben davon verlangen. Frachtkosten für die Rücksendung trägt Fa. Lööck nur, wenn die Rücksendung auf ausdrücklichen Wunsch der Fa. Lööck hin erfolgt. Für die Beseitigung der Mängel bleibt Fa. Lööck das Wahlrecht zur Mängelbeseitigung oder Austausch gegen Neuware. Hierzu ist Fa. Lööck eine angemessene Frist einzuräumen.

 

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftverbindung ist Neumünster. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Neumünster. Fa. Lööck ist berechtigt, eine Klage auch vor jedem anderen zuständigen Gericht zu erheben. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

Fa. Lööck Zerspanungstechnik GmbH
Thorge Lööck, Malte Lööck

Havelstraße 30
24539 Neumünster

 

Lööck Zerspanungstechnik GmbH
Havelstraße 30 in D-24539 Neumünster

Tel. +49 (0) 4321 / 83 86 0
Fax +49 (0) 4321 / 83 96 0

 

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